Die Offenlegungsverordnung (VO (EU) 2019/2088) führt nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor ein (LINK ZUR VERORDNUNG-PDF).
Informationen gemäß Art 3 und 4 VO (EU) 2019/2088 über die Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und über die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.
Im Folgenden werden die wichtigsten - wesentlichen und aus Sicht der EAM wahrscheinlich wesentlichen – nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren beschrieben.
Das Fundament unseres nachhaltigen Investmentansatzes sind die Principles of Responsible Investing (PRI) der Vereinten Nationen. Als Unterzeichner hat sich die EAM verpflichtet, folgende Prinzipien in ihrer Anlagepolitik zu berücksichtigen:
- Einbeziehung von Ökologie-, Sozial- und Unternehmensführungs-Themen (ESG) in Investmentanalyse- und Entscheidungsfindungsprozesse.
- Aktive Inhaberschaft und Integration von ESG-Themen in unsere Eigentümerpolitik und -praxis.
- Angemessene Offenlegung von ESG-Themen bei den Unternehmen, in die wir investieren,.
- Vorantreiben der Akzeptanz und der Umsetzung der Grundsätze in der Investmentindustrie.
- Zusammenarbeit mit der Finanzbranche, um die Effektivität bei der Umsetzung der Grundsätze zu steigern.
- Berichterstattung über unsere Aktivitäten und Fortschritte bei der Umsetzung der Grundsätze.
Im Rahmen der Produktstrategie wird ein besonderes Augenmerk auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen gelegt. Bei der Einführung neuer Produkte sowie der laufenden Weiterentwicklung bestehender Produkte werden jene Anlagestrategien klar bevorzugt, welche in Einklang mit dieser strategischen Ausrichtung stehen. Bereits angebotene Produkte werden mindestens einmal jährlich aktiv überprüft und soweit möglich die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die jeweilige Anlagestrategie ausgebaut.
Die Verwaltungsgesellschaft nimmt auch im Bereich ihrer Eigenveranlagung besondere Rücksicht auf Nachhaltigkeitsprinzipien. Für Anlageentscheidungen im Eigenportefeuille werden Experten aus dem ESG Team in den Entscheidungsprozess eingebunden.
Die EAM hat Verfahren zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen erarbeitet sowie Strategien zur Wahrung der Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit den nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren entwickelt.
Das Sorgfaltsprüfungsverfahren besteht im Wesentlichen aus
- der regelmäßigen Überprüfung quantitativer Vorgaben und Beschränkungen im Risikomanagement unter Zuhilfenahme von
- Positiv-Listen und/oder
- Negativ-Listen
- weiteren unterstützenden (quantitativen) Auswertungen im Risikomanagement zur Plausibilisierung von Annahmen und weiterführenden (relevanten) Informationen für das Management
- der Überprüfung der Prozesse und Dokumentationen im regelmäßigen Prüfungsprozess von OP-Risk, IKS und Compliance
In die Prozesse der EAM wurden Verfahren zur Berücksichtigung der relevanten finanziellen Risiken und der relevanten Nachhaltigkeitsrisiken einbezogen.
Informationen über die Strategien zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und Nachhaltigkeitsindikatoren
In der EAM wird auf eine ESG-Toolbox zurückgegriffen, mit deren Hilfe auf unterschiedliche Nachhaltigkeitsauswirkungen und Nachhaltigkeitsindikatoren eingegangen werden kann. Nicht alle Elemente der Toolbox (Tools) werden in allen Anlagestrategien eingesetzt. Vielmehr wird die Nutzung der einzelnen Tools auf Basis der Anlagestrategie und des daraus zu erwartenden Risikopotenzials für jeden Investmentfonds festgestellt. Sofern Anteile an Investmentfonds anderer Verwaltungsgesellschaften erworben werden, wird in Bezug auf die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und Nachhaltigkeitsindikatoren eine möglichst hohe Konsistenz auf Ebene des erwerbenden Fonds angestrebt. Änderungen im Sinne einer Erweiterung oder Reduktion der eingesetzten Tools sind möglich, sofern sich aus den regelmäßigen Überprüfungen oder anlassbezogen ein Bedarf ergibt. Untenstehend eine schematische Darstellung.
Grundsätzlich gilt, dass in allen Investmentfonds der Verwaltungsgesellschaft ESG-Tools eingesetzt werden können, um Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen des Investmentprozesses zu berücksichtigen.
Mindeststandards
Die Mindeststandards für Direktinvestitionen stellen die ökologisch-nachhaltigen Grundvoraussetzungen für die Fonds der Verwaltungsgesellschaft dar. Durch starke Einschränkungen bei Investitionen in Kohle tragen wir dazu bei, gegen den größten Verursacher von Treibhausgasen vorzugehen und diesen langfristig aus dem Markt zu verdrängen. Auch soziale beziehungsweise ethische Grundsätze finden in unsere Mindeststandards Eingang. Wesentlich ist der Ausschluss kontroverser Waffen (Produktion und Handel), die aufgrund des immensen Leids, die diese der Zivilbevölkerung zufügen können, durch internationale Abkommen geächtet sind. Der Verzicht auf Instrumente zur Lebensmittelspekulation gehört ebenso zu diesen ethischen Grundsätzen.
Engagement
Engagement bedeutet, dass die Verwaltungsgesellschaft in einen konstruktiven und zielgerichteten Dialog mit jenen Unternehmen tritt, in die sie im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit investiert, um mit den Unternehmensverantwortlichen für eine nachhaltigen Ausrichtung der Geschäftsstrategie einzutreten. Die Verwaltungsgesellschaft agiert sowohl direkt als auch über Investorenplattformen wie PRI und CRIC, und unternimmt gemeinsame Engagementaktivitäten über einen Researchdienstleister. Diese Projekte sind längerfristiger Natur, um auch komplexe nachhaltige Veränderungsprozesse, zum Beispiel im Bereich der Vermeidung von Kinderarbeit, dauerhaft begleiten zu können.
Voting
Die Ausübung von Stimmrechten ist integraler Bestandteil des Managementprozesses. Die Verwaltungsgesellschaft übt die mit Finanzinstrumenten von notierten Unternehmen, die direkt von Investmentfonds gehalten werden, verbundenen Stimmrechte gemäß der nachhaltigen EAM Votingpolicy aus, wobei sie sich dabei eines Stimmrechtsberaters bedienen kann. Ziel ist hier für eine nachhaltige Unternehmensausrichtung sowie das gezielte Management einzelner besonders relevanter ESG-Risiken einzutreten. Bei unzureichender Ausrichtung wird beispielsweise der Vorstand des notierten Unternehmens nicht entlastet bzw. wird der Wahl von Aufsichtsräten des notierten Unternehmens nicht zugestimmt. Durch die Unterstützung entsprechender Aktionärsanträge, werden Lösungen für ökologische und soziale Problemstellungen dem Vorstand des notierten Unternehmens formal aufgetragen. Dies ist unabhängig von ethisch-moralischen oder nachhaltigen Interessen auch im finanziellen Interesse sämtlicher Investoren. Nähere Informationen über die Votingpolicy finden sich auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft unter: https://www.erste-am.at/de/private-anleger/nachhaltigkeit/publikationen-und-richtlinien
Zusätzlich zu den oben genannten Grundprinzipien kommen für die Investmentfonds gemäß Art 8 der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungsverordnung“), die ökologische oder soziale Merkmale oder eine Kombinationen aus diesen Merkmalen fördern bzw bewerben, die nachfolgenden Regeln zum Einsatz:
Integration
Durch die Integration und die damit verbundene Reduktion von ESG-Risiken bereits in der Titelselektion, wird einerseits das Risikoprofil des jeweiligen Investmentfonds durch die geringere Gewichtung von nicht bzw. weniger nachhaltigen Titeln im Portfolio verbessert und andererseits sichergestellt, dass der Investmentfonds einen aktiven Beitrag zur Vermeidung sozialer und ökologischer Probleme liefert. Ein solches Beispiel ist ein typischerweise verbesserter CO2-Fußabdruck. Die verbesserten, risikoadjustierten Ertragschancen durch Integration von ESG-Risiken in die Investmententscheidung sind durch eine Vielzahl wissenschaftlicher Studien untermauert.
Über das interne ESG-Ratingmodell „ESGenius“ wird allen Fonds- und Portfoliomanagern Zugang zu relevanten ESG Informationen ihrer Portfolien und Einzeltitel bereitgestellt.
Normbasiertes Screening
Beim normbasierten Screening werden Investments nach ihrer Konformität mit bestimmten internationalen Standards und Normen überprüft, um so Nachhaltigkeitsrisiken im Portfolio zu steuern und zu begrenzen. Die Ausschlusskriterien der Investmentfonds der Verwaltungsgesellschaft berücksichtigen die maßgeblichen internationalen Normen, von den Menschenrechten, über die arbeitsrechtlichen Standards der der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bis hin zum Global Compact. Unternehmen, die gegen diese verstoßen, werden strikt ausgeschlossen, um jegliche Verstrickung der Investmentfonds in die Verletzung dieser internationalen Standards zu vermeiden.
Zusätzlich können folgende Tools zum Einsatz kommen:
Ausschlüsse
Die Ausschlusskriterien der Verwaltungsgesellschaft setzen eine strikte ethische Grenze. Diese Ausschlüsse dienen nicht nur dazu die hohen ethischen Anforderungen der Anleger zu erfüllen, sondern schließen auch gezielt sozial, ökonomisch und ökologisch relevante Bereiche, wie Atomenergie, Erdölprodukte oder die Verstromung von Kohle aufgrund deren negativen Impacts oder Risikoprofils, aus. Dies liefert einen unmittelbaren Beitrag zur Verbesserung des sozialen wie ökologischen Fußabdrucks.
Best-in-Class
Bei einem Best-in-Class Ansatz werden anhand von ESG-Kriterien die VorreiterInnen innerhalb eines wirtschaftlichen Sektors identifiziert. Dieser Ansatz erlaubt eine sektorneutrale Investitionsstrategie bei partieller Reduktion von Nachhaltigkeitsrisiken.
Die ESG Analyse im Rahmen des „ESGenius“ Modells der Verwaltungsgesellschaft bewertet Unternehmen gemäß deren nachhaltigem / ESG-Risikoprofil. Durch die Anwendung eines Best-in-Class Ansatzes, wird die Selektion auf die besten Unternehmen aus ESG Sicht eingeschränkt und die höchsten Nachhaltigkeitsstandards gesichert. Mittelfristig trägt dies durch die Steuerung der Kapitalflüsse (durch alle nachhaltigen Investoren) dazu bei das Nachhaltigkeitsmanagement der Unternehmen zu heben. Diese Erfolge sind v.a. am europäischen Markt mit einem steigenden Durchschnittsrating deutlich erkennbar.
Zertifizierung der Fonds: Umweltzeichen oder FNG Siegel
Für einige Fonds der Verwaltungsgesellschaft wurde eine Zertifizierung gemäß den aktuellen Nachhaltigkeitsstandards am Finanzmarkt, wie FNG Siegel und Österreichisches Umweltzeichen, erreicht. Diese unabhängige, externe Prüfung und Bestätigung stellt die Einhaltung vorgegebener Nachhaltigkeitsansprüche sicher.
Zusätzlich zu den oben genannten Grundprinzipien sowie Regeln kommen für die Investmentfonds gemäß Art 9 der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungsverordnung“), die ein nachhaltiges Ziel anstreben, die nachfolgenden Leitlinien zum Einsatz:
Fokussierte Nachhaltigkeitswirkung
Die „Impact“ Fonds der Verwaltungsgesellschaft verfolgen das Anlageziel, neben der erwarteten Rendite konkret in Lösungen für soziale und ökologische Herausforderungen, wie etwa den Klimawandel, zu investieren. Dadurch soll eine messbar positive nachhaltige Wirkung erzielt werden. Dieser ökologische oder soziale Mehrwert wird für die „Impact“ Fonds der Verwaltungsgesellschaft detailliert berechnet und transparent dargestellt. Dies erfolgt zusätzlich zum unternehmensweiten Ausweis der CO2-Intensität und der Berechnung des Wasserfußabdrucks.
Themenfonds
Bei nachhaltigen Themenfonds handelt es sich um gezielte Investition u.a. in Energieeffizienz, erneuerbare Energien, nachhaltige Mobilität, Kreislaufwirtschaft, Sozial- oder Entwicklungsprojekte. Für diese Fonds erfolgt ein themenspezifischer Ausweis der Nachhaltigkeitswirkung des jeweiligen Themas.
Beschreibung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und aller in diesem Zusammenhang ergriffenen oder gegebenenfalls geplanten Maßnahmen.
Über eine interne Applikation wird allen Fonds- und Portfoliomanagern Zugang zu relevanten ESG Informationen bereitgestellt, welche dann in der Investmententscheidung berücksichtigt werden können.
Durch die aktive Implementierung von Mindestkriterien, Ausschlüssen, Norm-basiertem Screening und Best-in-Class wird es möglich sein, den Anteil an Investments, für welche nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen absehbar sind, gering zu halten.
Zusätzlich erfolgt über Voting und Engagement eine direkte Einflussnahme auf investierte Unternehmen, um ein besseres Management von nachhaltigen Faktoren zu fördern bzw. zu erreichen.
Kurze Zusammenfassungen der Mitwirkungspolitik, wie wir unserer Verantwortung bezüglich einer nachhaltigkeitsbezogenen Verwaltung oder anderen Verpflichtungen gegenüber den Aktionären nachkommen.
Active Ownership
Unter „Active Ownership“ verstehen wir unsere Verantwortung, als Investor nicht nur Nachhaltigkeitskriterien in die Titelselektion einfließen zu lassen, sondern auch als Investor aktiv gegenüber Unternehmen für Maßnahmen in Richtung soziale Verantwortung, Umweltschutz oder stärkere Transparenz einzutreten.
Dabei wird zwischen Engagement, also dem formellen oder informellen Dialog mit Unternehmen, und Voting, der Ausübung von Stimmrechten auf Hauptversammlungen, unterschieden.
Engagement
Als engagierter Investor strebt die EAM im Rahmen des Nachhaltigkeitsprozesses einen aktiven Dialog mit dem Management von relevanten Unternehmen an. So werden Schwachstellen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung aufgezeigt und versucht anschließend, eine gemeinsame Lösung zur Verbesserung zu finden. Das Engagement ist nicht nur eine Frage der Verantwortung, sondern trägt auch dazu bei, Risiken zu minimieren und kann so den langfristigen Anlageerfolg verbessern. Unternehmen, die sich dauerhaft dem Dialog verweigern, kann die EAM aus dem Investmentuniversum ausschließen. Bei Engagement setzt die EAM auf vier Strategien:
Österreich Engagement |
Förderung der Integration von ESG-Kriterien in Managemententscheidungen österreichischer Unternehmen durch Investorentreffen / persönliche Gespräche. |
Thematisches Engagement |
Bündelung der ESG-Interessen mit anderen Investoren, um vor allem bei internationalen Konzernen besseres Gehör zu finden. Dabei wird auf internationale Nachhaltigkeitsnetzwerke wie PRI, CRIC und dem Engagementservice von Sustainalytics zurückgegriffen. |
Kollaboratives Engagement |
ESG-Recherche zu Themen von besonderer gesellschaftlicher Relevanz. Die Ergebnisse werden dem Fondsmanagement zur Verfügung gestellt und können ein Deinvestment zur Folge haben. Zusätzlich ist die Erhöhung des Investorendrucks durch eine Aufbereitung im ESG-Letter und / oder im Rahmen einer Presseaussendung möglich. |
ESG Dialoge |
Förderung der Integration von ESG-Risiken in Managemententscheidungen internationaler Unternehmen im Rahmen von Dialogen auf höchster Managementebene. |
Voting
Voting ist eine zentrale Säule des Active Ownership Ansatzes. Bereits seit 2012 übt die EAM die Stimmrechte für die in RESPONSIBLE-Fonds der EAM gehaltenen Aktien) in Übereinstimmung mit der EAM-Votingpolicy aus. Seit 2016 hat die EAM die Ausübung der Stimmrechte auch auf die traditionell gemanagten Aktienfonds erweitert. Dadurch wird die Stimme der in Fonds der EAM investierten Anleger als mittelbare Anteilseigner der investierten Unternehmen aktiv wahrgenommen.
Nähere Informationen über die Votingpolicy finden sich auf der Website der EAM unter https://www.erste-am.at/de/private-anleger/nachhaltigkeit/publikationen-und-richtlinien
Um Transparenz und Konsistenz des Abstimmungsverhaltens zu gewährleisten, wurde wird in Voting-Portal der EAM regelmäßig und öffentlich über das Stimmverhalten berichtet. https://cdn0.erstegroup.com/content/dam/at/eam/common/files/ESG/EAM_EngagementReport_2019.pdf
Bezugnahme auf den Kodex für verantwortungsvolle Unternehmensführung und international anerkannter Standards für die Sorgfaltspflicht und die Berichterstattung
CO2 Footprint
Die EAM ist aktiv bemüht, den CO2 Fußabdruck in allen Bereichen des Unternehmens zu reduzieren. Dazu werden entsprechend Green House Gas Protocol die Emissionen entsprechend der Scope 1 - 3 Einteilung gemessen. Darüber hinaus werden die ermittelten CO2 Emissionen nicht nur entsprechend internationaler Standards kompensiert, sondern es werden auch aktiv Ziele zur Reduktion der Emissionen festgelegt und verfolgt (Ersatz von Dienstreisen durch Videokonferenzen, Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel für den Weg zur Arbeit, Reduktion des Papierverbrauchs, etc.).
Grad der Ausrichtung der EAM auf die Ziele des Übereinkommens von Paris
Die EAM ist Mitglied von Climate Action 100+. Climate Action 100+ ist eine Investoren Koalition, die 2017 gestartet und auf fünf Jahre ausgelegt wurde.
Das Ziel ist, die 100 größten globalen Treibhausgas-Emittenten zur Reduktion ihrer Emissionen und
der finanziellen Bewertung von Klimarisiken in ihren Bilanzen zu motivieren und ihre Geschäftsstrategien mit den Zielen des Pariser Abkommens in Einklang zu bringen. Die 100 kontaktierten Unternehmen verantworten zusammen etwa zwei Drittel der globalen Treibhausgasemissionen. Im Zuge von Climate Action 100+ hat die Erste Asset Management die Führung für das gemeinsame Engagement mit der OMV AG übernommen.
Die EAM hat im Mai 2020 entschieden, an PACTA 2020 teilzunehmen. PACTA steht für „Paris Agreement Capital Transition Assessment“ und ist ein vom unabhängigen Non-Profit Think Tank 2° Investing Initiative entwickeltes Modell zur Klimaverträglichkeitsprüfung von Finanzportfolios. Ziel ist es, die Ausrichtung von Portfolios an den Pariser Klimazielen zu messen.
Die EAM hat 2016 als erster österreichischer Asset Manager den PRI Montreal Pledge unterschrieben. Die EAM verpflichtet sich damit, den CO2-Fußabdruck aller ihrer nachhaltigen Aktien- und Anleihen- Fonds zu messen und zu veröffentlichen.
Zur Berechnung der CO2-Risiken in den Rentenpubilkumsfonds
Berechnung der CO2-Risiken in den Rentenpublikumsfonds
Seit 2018 weist die Erste Asset Management Informationen zu CO2-Emissionen für die gesamte Publikumsfondspalette aus. Das bedeutet, dass über die Vorgaben vom Montréal Pledge hinaus, erstmalig auch Anleihenfonds in der Berechnung berücksichtigt wurden.
Das Ergebnis kann sich sowohl bei Berücksichtigung sämtlicher Anleihenpublikumsfonds der Erste Asset Management (mehr als 50% unter dem Vergleichswert) als auch bei ausschließlicher Betrachtung der nachhaltigen Anleihenfonds (unter 30% des Globalen Rentenmarktes) sehen lassen.
Auf Einzelfondsebene konnten der ERSTE RESPONSIBLE BOND (18,2%), der ERSTE RESPONSIBLE RESERVE 11,7%) und der ERSTE ETHIK ANLEIHEN (9,9%) besonders überzeugen. Beim ERSTE RESPONSIBLE BOND GLOBAL IMPACT konnten zusätzlich zum geringen CO2-Fußabdruck durch die Investition in Green Bonds Treibhausgasemissionen in Höhe von über 66 Millionen Tonnen vermieden werden (siehe separates Impactsheet für diesen Fonds).
Aktienpublikumsfonds erneut besser als Globaler Aktienmarkt
Die Ergebnisse auf Ebene der Aktienpublikumsfonds der Erste Asset Management, die zum bereits vierten Mal veröffentlicht werden, können erneut überzeugen. Die CO2-Intensität der berücksichtigten EAM-Aktienfonds liegt um mehr als 24% unter jenem des Globalen Aktienmarkts und bei ausschließlicher Betrachtung der nachhaltigen Aktienfonds sogar unter der Hälfte der globalen Emissionen.
Die Detailauswertung auf Einzelfondsebene zeigt ein besonders gutes Ergebnis für den ERSTE RESPONSIBLE STOCK DIVIDEND (30,6%) sowie für den ERSTE RESPONSIBLE STOCK AMERICA (40,1%). Das separate Impactsheet für den ERSTE WWF STOCK ENVIRONMENT zeigt, dass durch die im Fonds investierten Unternehmen (deren Fußabdruck mehr als 30% unter dem Vergleichswert liegt) zukünftige CO2-Emissionen verhindert werden (u.a. konnten 27 Millionen Haushalte mit erneuerbarer Energie versorgt werden).
Wichtige rechtliche Hinweise
Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Bitte lesen Sie den Prospekt des OGAW-Fonds oder „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ des Alternative Investment Fonds und das Basisinformationsblatt (BIB), bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen.
Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH. Unsere Kommunikationssprachen sind Deutsch und Englisch.
Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt. Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.
Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.
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